Der Erbverzicht des Sohns – und der erbschaftsteuerliche Freibetrag des Enkels
Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind –dem Enkel des Erblassers– der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit …
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