Aktuelles vom BFH: Arbeitnehmer in der Einkommensteuer

Berufsausbildungskosten

Weder die erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 12 Nr. 5 EStG noch die i.S. des § 9 Abs. 6 EStG setzen ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus ((Fortführung der BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2011 – VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825).

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Februar 2013 – VI R 6/12

Zuwendungen der Konzernmutter als Arbeitslohn

Die Zuwendung eines Dritten kann ausnahmsweise Arbeitslohn sein, wenn sie als Entgelt für eine Leistung beurteilt werden kann, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Februar 2013 – VI R 58/11

Häusliches Arbeitszimmer

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.V.m. § 52 Abs. 12 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2010 begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit danach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in den Fällen, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 auf einen Jahresbetrag von 1.250 € begrenzt wurden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Februar 2013 – VI R 58/11

Familienheimfahrten

Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen berechtigen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG nicht zum Werbungskostenabzug. Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug nicht geboten.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Februar 2013 – VI R 33/11