Aktuelles vom BFH – Bilanzsteuerrecht

Rückstellung für öffentlich-rechtliche Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft 2002

Eine behördliche Anweisung, nach der Altanlagen einen festgelegten Emissionswert ab einem bestimmten Zeitpunkt einhalten sollen (hier: Nr. 5.4.1.2.1 TA Luft 2002), kann in der Regel nicht dahin verstanden werden, dass die Verpflichtung zur Wahrung des Grenzwerts im Sinne der Rechtsprechung zu Verbindlichkeitsrückstellungen rechtlich bereits vor Ablauf dieses Zeitpunkts entsteht1.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Februar 2013 – I R 8/12

Leergut-Pfandgeldern bei einem Mineralbrunnenbetrieb

Nehmen Teilnehmer eines Mehrwegsystems mit Brunneneinheitsflaschen und -kästen mehr Leergut von ihren Kunden zurück als sie mit dem Vollgut zuvor an diese ausgegeben hatten (sog. Mehrrücknahmen), sind deshalb weder Anschaffungskosten noch gegen die Kunden gerichtete Forderungen zu aktivieren. In Betracht kommt jedoch die Aktivierung eines Nutzungsrechts, dessen Wert sich danach bemisst, inwieweit in Folge der Mehrrücknahmen die jeweilige Miteigentumsquote des Teilnehmers an dem Leergutpool überschritten wird.

Für die Verpflichtung, bei Rückgabe des Individualleerguts und der Brunneneinheitsflaschen und -kästen die erhaltenen Pfandgelder an die Kunden zurückzuzahlen, ist eine Verbindlichkeit zu passivieren. Die Verbindlichkeit kann wegen Bruch oder Schwund des Leerguts, bei den Brunneneinheitsflaschen und -kästen darüber hinaus aber auch der Höhe nach zu mindern sein, wenn aufgrund der eigentumsunabhängigen Zirkulation des Leerguts erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass ein bestimmter Teil an andere Poolmitglieder zurückgegeben wird.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. Januar 2013 – I R 33/11

Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer Körperschaftsteuererstattungsforderung

Die Ausbuchung einer nicht bestehenden Körperschaftsteuererstattungsforderung durch Bilanzberichtigung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist auch dann durch außerbilanzielle Hinzurechnung auszugleichen, wenn die erstmalige Aktivierung in dem früheren Wirtschaftsjahr entgegen § 10 Nr. 2 KStG 1991 nicht außerbilanziell neutralisiert worden war2.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Januar 2013 – I R 54/11

  1. Anschluss an BFH, Urteil vom 13.12.2007 – IV R 85/05, BFHE 220, 117, BStBl II 2008, 516; Abweichung von BFH, Urteil vom 27.06.2001 – I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121 []
  2. Abgrenzung zu BFH, Beschluss vom 16.12.2009 – I R 43/08, BFHE 227, 469, BStBl II 2012, 688 []